Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /var/www/vhosts/koelscheblisterde.host213.checkdomain.de/htdocs/templates/business_line/vertex/responsive/responsive_mobile_menu.php on line 158

Das Blisterzentrum

Kundenbereich

Allgemeines

PrEP

Durchsuchen Sie unsere Seite...

Wie funktioniert die Verblisterung?
  1. Als erstes Blisterzentrum Deutschlands hat die "Kölsche Blister GmbH" der eigentlichen Herstellung einen Kommissionierautomaten vorgeschaltet, der das benötigte Arzneimittel direkt im Reinraum an den gewünschten Arbeitsplatz liefert. Dies spart den Mitarbeitern Zeit und minimiert die Verwechslungsgefahr.
  2. Für die Herstellung werden die Arzneimittel unter strengsten Hygienevorschriften aus der Originalverpackung des Herstellers entnommen.
  3. In der Verblisterugsmaschine können die Medikamente gleichzeitig aus bis zu 400 Dosierkassetten in das innen liegende Trichtersystem freigegeben werden und gelangen so in den luftdicht verschweißten Medikamentenbeutel für den gewünschten Einnahmezeitpunkt. Die Maschine kann jedoch auch über 1000 Arzneimittelkassetten verwalten. Die individuelle und detailierte Bedruckung der Blisterbeutel wird unmittelbar vor dem Verschweißen wischfest aufgebracht.
  4. Wenn die Verblisterungsmaschine ein Arzneimittel nicht mehr zur Verfügung hat, meldet sie dies umgehend und die speziell für das eine benötigte Medikament kalibrierte Dosierkassette wird mit dem nun losen Arzneimittel wieder aufgefüllt, das sicher und schnell vom unserem Kommisionierautomaten angeliefert wird.
  5. Durch das Spezial-Tabletten-System können wir auch ungewöhnliche Medikamente jeder Zeit mit in den Herstellungsprozess einbringen.
  6. Im Anschluss an die Herstellung werden die entstandenen Blisterschläuche von dem optischen Kontrollsystem überprüft. Dieses System kennt jede in der "Kölsche Blister GmbH" verwendete Tablette oder Kapsel und überprüft mit Fototechnik, ob sich das geforderte Medikament auch im gewollten Blister zu finden ist.
  7. Am Ende wird jeder Wochenblister vom Apotheker überprüft und die gesamte Herstellungscharge von der sachkundigen Person nach §14 Arzneimittelgesetz (AMG) freigegeben.